Hartz 400.000 oder ein harter Versorgungsfall

07. August 2009 von Georg Blum

Zurzeit wird vor dem Landgericht Karlsruhe der Fall EnBW gegen Utz Claassen verhandelt. Es geht um die “einmalige” Vertragsklausel, die ihm nach dem Ausscheiden bei der EnBW eintrikot_hartz4 Überbrückungsgeld von 400.000 Euro !!! pro Jahr bis zum Alter von 63 Jahren gewährt.

Egal wie das Verfahren ausgeht, kann man hierzu nur sagen: Wie kann man so einen Vertrag schließen? Und bei der aktuellen Honorar- bzw. Gehaltsituation von Utz Claassen (er berät das große Investment-Haus Cerberus): Kann man den Kanal nicht voll genug bekommen? Er hat für das Jahr 2004 (sein Amtsantritt) ca. 4.2 Mio. (inkl. variabler Vergütung) erhalten. Selbst, wenn es in den Folgejahren bis 2007  nur 3 Mio. Euro waren. Was will er noch? Mitleid? Mit einem Hartz 400.000 Empfänger! Das Fressen kommt vor der Moral, sagte Brecht. (b)Recht hat er.

Ich bin dafür, dass sich die EnBW und Herr Claassen hier schnell und geräuschlos einigen, denn jede Zeile in der Zeitung oder auf dem Bildschirm ist zuviel.

Oder?

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