Kaffeegenuss TOGO
01. April 2010 von Ralf Roßkopf
Unser Leben wird immer hektischer – laut GfK wird in Deutschland bereits jeder zweite Kaffee „to go“, d.h. „zum Mitnehmen“ verkauft. Damit könnte es jedoch bald ein Ende haben. Der westafrikanische Staat Togo hat Klage beim europäischen Gerichtshof und beim amerikanischen Supreme Court gegen die Bezeichnung „to go“ eingelegt. Kaffee ist – neben Maniok und Hirse – eines der wichtigsten Exportgüter des Landes, so der Präsident der Repulik, Faure Gnassingbé. Der Namenszusatz „to go“ sei weltweit für togolesischen Kaffee geschützt – und dieser würde traditionell im Sitzen getrunken.
Die Kaffeeriesen Starbucks und McDonald’s haben bereits Einspruch gegen die Klage beim europäischen Gerichtshof eingelegt – zu groß ist die Furcht vor einer Renaissance der afrikanisch-europäischen Kaffeekultur.
Bereits im Jahr 2005 hatte sich der Kaffeegigant aus Seattle erfolgreich gegen die Kampagne „Auf der Terrasse nur Kännchen“ der DEHOGA – des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes – gewehrt.
Wie der Zwist um die Bohne ausgeht bleibt offen – genießen Sie Ihren Kaffee heute, am 1. April, in aller Ruhe!

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